Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coachings, Schulungen und Vorträge von Sabine Rieger Coaching

1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Sabine Rieger Caoching und deren Auftraggeber (Kunden), aber auch Auftragnehmern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen und Coachings und Vorträge, die von Sabine Rieger Coaching durchgeführt werden.

(2) Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sabine Rieger Coaching müssen stets schriftlich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von anderen Unternehmen sowie dem Vertragspartner werden nicht, auch nicht konkludent, Vertragsgegenstand und nicht in die Verträge mit Sabine Rieger Coaching einbezogen. Derartige Einbeziehungen bedürfen der Schriftform, wobei die Textform nicht ausreichend ist.

2 Vertragsgegenstand

(1) Bei dem Vertrag, der zwischen Sabine Rieger Coaching und dem jeweiligen Vertragspartner abgeschlossen wird, handelt es sich um keinen Werkvertrag, sodass lediglich die Erbringung einer Dienstleistung und nicht die Gewährleistung eines konkreten Erfolgs geschuldet ist.

(2) Maßgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen des Dienstvertragsrechts für die von Sabine Rieger Coaching zu erbringenden Leistungen. Sabine Rieger Coaching haftet nicht für einen konkreten Erfolg.

3 Andere beteiligte Unternehmen

(1) Sabine Rieger Coaching ist berechtigt im Rahmen der Durchführung eines Auftrags mit anderen Unternehmen zusammen zu arbeiten.  

(2) Zwischen dem Vertragspartner Sabine Rieger Coaching und dem durch Sabine Rieger Coaching beauftragten Unternehmen entsteht kein Vertragsverhältnis. Maßgeblich für die Auftragsdurchführung sind nur die Vereinbarungen zwischen Sabine Rieger Coaching und den Vertragspartnern.

(3) Sollten durch die anderen beauftragten Unternehmen Leistungen erbracht werden, wie beispielsweise Lizenzen, so gelten deren Preise zum jeweils relevanten Zeitpunkt.

 4 Vergütung und Zahlungsfristen

(1) Sämtliche Vergütungen von Sabine Rieger Coaching sind mit Beginn der Auftragsausführung zur Zahlung fällig.

(2) Sämtliche in Rechnung gestellte Beträge von Sabine Rieger Coaching sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.

(3) Sollte im vorgenannten Zeitraum keine Zahlung erfolgen, so gerät die zur Zahlung verpflichtete Vertragspartei in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen 9 %- Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges steht Sabine Rieger Coaching ein Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Ansprüche auf Schadensersatz von Sabine Rieger Coaching, die über das Vorgenannte hinausgehen, bleiben von dieser Regelung unberührt und stehen Sabine Rieger Coaching in vollem Umfang zu.

5 Mitwirkungspflichten

(1) Informationen und Unterlagen, welche Sabine Rieger Coaching vom jeweiligen Vertragspartner benötigt, stellt dieser ihr rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, damit die Durchführung des Auftrags ungehindert erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für solche Informationen und Unterlagen, über welche nur der Vertragspartner von Sabine Rieger Coaching verfügt und welche Sabine Rieger Coaching nicht ohne weiteres frei zugänglich sind.

(2) Findet eine Schulung oder eine sonstige Veranstaltung von Sabine Rieger Coaching in den Räumlichkeiten des Vertragspartners statt, so hat dieser dafür zu sorgen, dass diese in ausreichender Größe und Anzahl für die jeweilige Maßnahme zur Verfügung stehen. Des Weiteren trägt der Vertragspartner die Verantwortung dafür, dass benötigte Gesprächspersonen, Räumlichkeiten und Informationen, die für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung nötig sind, Sabine Rieger Coaching zur Verfügung gestellt werden, sodass sich auch keine Verzögerung der jeweiligen Veranstaltung, bzw. Schulung ergibt. Ebenfalls in der Verantwortung des Vertragspartners von Sabine Rieger Coaching liegt, dass zur Veranstaltung bzw. Schulung moderne Kommunikationsmittel, die dem sonstigen Firmenstand entsprechen, zur Verfügung gestellt sind. Sämtliche Kommunikationsmittel und Speichermedien müssen den Vertraulichkeitsvereinbarungen entsprechen.

(3) Sollte der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, so ist er Sabine Rieger Coaching zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet, es sei denn, dass dieser den Verstoß nicht zu vertreten hat.

6 Geheimhaltungsverpflichtung

(1) Sabine Rieger Caching sowie deren Vertragspartner verpflichten sich nach Maßgabe der gütlichen Gesetze Stillschweigen über alle Tatsachen und Daten zu bewahren, die dem jeweils anderen im Rahmen eines Auftrages oder der sonstigen Zusammenarbeit der Unternehmen, einschließlich des Vertragsverhältnisses bekannt werden. Hiervon umfasst sind auch die Vertragspartner selbst sowie Sabine Rieger Coaching.

(2) Eine Ausnahme hiervon kann nur bei ausdrücklicher Entbindung von dieser Schweigepflicht erfolgen. Sabine Rieger Caoching und deren Vertragspartnern ist es gestattet personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses bekannt werden, im Rahmen der Zweckbestimmung, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergibt, zu speichern und zu verarbeiten.

(3) Unterlagen und Dokumente von Sabine Rieger Coaching erhält der jeweilige Vertragspartner nur für die Zweckbestimmung der einzelnen Maßnahme bzw. des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

(4) Soll im Einzelfall hiervon abgewichen werden, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf.

(5) Sollten andere Unternehmen an der Durchführung eines Vertrages zwischen Sabine Rieger Coaching und dem über den Vertragspartner beteiligt sein, so sind Sabine Rieger Coaching und deren Vertragspartner dazu verpflichtet eine Geheimhaltungsverpflichtung, welche dem vorstehenden Umfang entspricht auch mit dem jeweiligen, dritten Unternehmen abzuschließen.

(6) Von dem vorstehenden Schutz sind solche Informationen nicht umfasst, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die von Sabine Rieger Coaching oder deren Vertragspartner selbst öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet werden.

7 Absagen durch einen Vertragspartner und sonstige Gebühren

(1) Sollte eine Veranstaltung oder Schulung aus Gründen, welche der Vertragspartner von Sabine Rieger Coaching zu vertreten hat, insgesamt nicht durchführbar sein oder insgesamt verschoben werden müssen, so kann dies erfolgen, wenn es Sabine Rieger Coaching aus betrieblicher Sicht möglich ist. Hierfür wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 300,00 € der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

(2) Sollte ein Coaching, eine Schulung oder Veranstaltung aus Gründen, die in der Sphäre des Vertragspartners von Sabine Rieger Coaching liegen abgesagt werden müssen, so gelten folgende Stornovergütungen:

Absage bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin: 500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Pauschal Absage zwischen 30 und 11 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung Absage innerhalb 10 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung.

(3) Im Falle einer Stornierung werden Reisekosten nur insofern berechnet, als diese auch angefallen sind. Diese sind jedoch in jedem Fall vom jeweiligen Vertragspartner von Sabine Rieger Coaching geschuldet.

(4) Im Falle, dass es sich um ein sogenanntes offenes Seminar handelt, an welchem mehrere unterschiedliche Vertragspartner von Sabine Rieger Coaching teilnehmen, gelten folgende Stornogebühren für den Fall, dass das Seminar durch den jeweiligen Teilnehmer storniert wird, wobei in der Stornierung keine Gründe angegeben sein müssen, als vereinbart:

Absage bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin: Es entstehen keine Stornogebühren, gegebenenfalls bezahlte Seminargebühren werden erstattet.

Absage zwischen 30 und 11 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung Absage innerhalb 10 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung

Die Stornierung bedarf der Schriftform.

8 Absage durch Sabine Rieger Coaching

(1) Sabine Rieger Coaching ist berechtigt, aus Gründen, welche diese nicht zu vertreten hat, Seminare abzusagen. Als solche Gründe gelten auch, wenn die zuvor festgelegte Teilnehmerzahl des Seminares nicht erreicht wird oder der Seminarleiter bzw. Dozent ausfällt.

(2) Ebenfalls sind die Fälle bei Vorliegen höherer Gewalt umfasst (z.B. Brandschaden, Wasserschaden, Streik, Aussperrung usw.).

(3) Sabine Rieger Coaching wird in den vorgenannten Fällen versuchen, mit dem jeweiligen Vertragspartner einen anderen Termin zu vereinbaren, sofern der Vertragspartner damit einverstanden ist. Für den Fall, dass seitens des jeweiligen Vertragspartners kein Einverständnis vorliegt, werden die bereits bezahlten Entgelte für das jeweilige Seminar oder die Schulung vollumfassend zurückerstattet.

(4) Darüber hinausgehende Ansprüche des jeweiligen Vertragspartners gegenüber Sabine Rieger Coaching sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der Fälle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Sabine Rieger Coaching bzw. derer Erfüllungsgehilfen und für die Fälle der Verletzung des Leibs, des Lebens oder der Gesundheit.

 9 Haftung

(1) Der Vertragspartner sowie Sabine Rieger Coaching haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend, oder in einem zwischen den Parteien gesondert abgeschlossenen Vertrag nichts Anderes geregelt ist.

(2) Die Haftung von Sabine Rieger Coaching ist auf den Auftragswert des jeweiligen Vertrages beschränkt. Sollte ein Vertrag vorliegen, welcher Einzelaufträge zu Grunde legt, so ist die Haftung von Sabine Rieger Coaching auf den Wert des entsprechenden Vertragsteiles beschränkt, bei dessen Durchführung das schädigende Ereignis eingetreten ist. Sabine Rieger Coaching haftet nur für vertragstypische Schäden, welche im konkreten Vertragsverhältnis als vorhersehbar anzusehen sind, sofern und soweit seitens Sabine Rieger Coaching nicht grobe Fahrlässigkeit, oder Vorsatz vorliegen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern diese nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. Dies gilt insbesondere für eine von Sabine Rieger Coaching für Datenverlust oder die Wiederbeschaffung von Daten nach einem solchen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sämtlich auch für dritte Unternehmen und Personen, welche von Sabine Rieger Coaching im Rahmen des einzelnen Vertrages mit einem Vertragspartner von Sabine Rieger Caoching mit der Durchführung einzelner Aufgaben betraut werden. Ebenso gelten diese für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter von Sabine Rieger Coaching.

(4) Ausdrücklich von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen ausgenommen ist die Haftung aus grob fahrlässigen und vorsätzlichen Schädigungshandlungen und für Schäden, die auf der Verletzung des Leibs, des Lebens, oder der Gesundheit von Personen beruhen. In diesem Fall gelten für sämtliche vorstehenden Personen einschließlich Sabine Rieger Coaching und der jeweiligen Vertragspartner die Bestimmungen.

10 Kündigung von Verträgen

(1) Die Verträge zwischen Sabine Rieger Coaching und deren Vertragspartnern, die Coachings, Schulungen oder Veranstaltungen zum Gegenstand haben und auf eine andauernde Leistungsbereitschaft gerichtet sind, sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Sollten Auftragsteile zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht abgeschlossen sein, gilt die obenstehende Regelung über die Stornierung von Aufträgen entsprechend.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und bleibt hiervon unberührt.

11 Datenschutzrechtliche Bestimmungen

(1) Sabine Rieger Coaching erhebt und verwendet die Daten ihrer Vertragspartner nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (i.b. durch das TMG und das BDSG). Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwendet Sabine Rieger Coaching ausschließlich zur Abwicklung der mit den Vertragspartnern geschlossenen Verträge, zur Beantwortung von Anfragen und zur technischen Administration. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten von Vertragspartnern an Dritte erfolgt ohne die ausdrückliche Einwilligung der Vertragspartner nur, wenn dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z.B. im Rahmen von Zertifizierungen an die Zertifizierungsgesellschaft). Hiermit ist der Vertragspartner einverstanden. In anderen Fällen als solchen, bei denen die Weitergabe für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Vertragspartners. Sabine Rieger Coaching wird die Einwilligungen nach den gesetzlichen Vorschriften protokollieren.

(2) Den Vertragspartnern steht es frei, die Einwilligung durch eine Nachricht an Sabine Rieger Caoching mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Vertragspartner werden nach einer in Textform an Sabine Rieger Caoching gerichteten Anfrage über deren jeweiligen gespeicherten und/oder im zulässigen Rahmen Dritten zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten informiert und können von deren gesetzlichen Rechte auf Löschung, Sperrung und Berichtigung dieser Daten Gebrauch machen.

(3) Sabine Rieger Caoching haftet nicht für die von Dritten gespeicherten und verarbeiteten Daten, wenn diese im Rahmen des Erfordernisses zur Vertragsabwicklung oder mit entsprechender Einwilligung des Vertragspartners an diese weitergegeben wurden. Die Auskunfts-, Löschungs-, Sperrungs- und Änderungsansprüche stehen den Vertragspartnern gegenüber dem jeweils Dritten direkt zu.

12 Rechtswahl

Sämtliche Verträge zwischen Sabine Rieger Caoching und deren Vertragspartnern, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Sabine Rieger Coaching und deren Vertragspartnern, sofern es sich bei diesen um Vollkaufleute handelt, wird der Sitz von Sabine Rieger Coaching, in 73734 Esslingen vereinbart.

14 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt und in Kraft. Sabine Rieger Coaching und deren Vertragspartner werden in einem solchen Fall eine Regelung finden, die wirksam ist und dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stand: 08.08.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sabine Rieger Coaching